Ortsentwicklungsausschuss 13. Juli 2017

Monika Zeeb berichtet aus dem Ortsentwicklungsausschuss vom 13.07.17

Spielstraße am Kurzen End

Kommunalpolitik ist manchmal unnötig kompliziert. Da hat die Gemeindevertretung im März beschlossen, dass das Kurze End eine Spielstraße werden soll. Hauptgrund dafür: Die Mehrheit der Anwohner dort wollen das. Inzwischen – eine Unterschriftenliste später, steht fest, dass über 70 Prozent der Haushalte am Kurzen End erklärtermaßen keine Spielstraße wollen.

Es wäre doch nun das Einfachste der Welt, dass die Gemeindevertretung ihren Beschluss einfach zurücknimmt (so lautet auch mein Antrag für den Ortsbeirat Bergholz-Rehbrücke). Das wollten auch die allermeisten Anwohner, die zahlreich zu unserer Sitzung erschienen waren und viele Fragen stellten. Vor allem fragten sie uns, ob wir wüssten, dass nur noch eine Minderheit der Anwohner von etwa 15 Prozent eine Spielstraße unterstützen. Auch hier waren Vertreter anwesend und fragten nach, warum Beschlüsse der Gemeindevertretung nicht umgesetzt werden, obwohl es keine neue Sachlage gibt.

Vertrackt! Jetzt tun sich viele Gemeindevertreter schwer mit einer einfachen Rücknahme des Beschlusses. Warum? Inzwischen heißt es, dass die Spielstraße nötig sei, denn mit ihr würden Parkplätze markiert, außerhalb der markierten Bereiche dürfe dann nicht mehr geparkt werden, das sei gut für die Feuerwehr. Elvira Schmidt von den Bürgern für Nuthetal führte aus, der Spielstraßenbeschluss sei sachlich und fachlich vollkommen in Ordnung.

Meine Meinung: Ja, das kann man so sehen. Der Beschluss verstößt gegen kein Gesetz. Man kann dort eine Spielstraße einrichten. Man muss das aber nicht tun. Ich möchte nicht, dass ein Spielstraßenschild aufgestellt wird, obwohl die Mehrheit der Anwohner das nicht will. Es gibt in der Republik sehr viele hübsche, ruhige, kleine Anliegerstraßen, die keine Spielstraßen sind. Das ist weder kinderfeindlich noch gefährlich, sondern vollkommen in Ordnung und übrigens der Normalfall. Und mit der Sicherung von Feuerwehrzufahrten haben Spielstraßenschilder wirklich gar nichts zu tun. Deshalb: Spielstraßenbeschluss aufheben; das Ordnungsamt soll dort wie überall den ruhenden Verkehr kontrollieren und unzulässiges Parken abstellen.

Übrigens: Die Anwohner haben außerdem darauf hingewiesen, dass die Parkplatznot groß ist und die geparkten Autos an der Schlüterstraße vor ihrer Ausfahrt ein ernsthaftes Sicherheitsproblem darstellten. Ja, das stimmt. Die Ausfahrt ist sehr unübersichtlich. Der Ortsbeirat hatte schon gefordert, dass Spiegel angebracht werden sollen. Eine andere Lösung wäre vielleicht, dass die Autos auf der Feldseite parken statt am Gehweg. Leider ist die Verwaltung zur Lösung dieses Problems bisher überhaupt nicht tätig geworden.

Erhaltungssatzung Walther-Rathenau-Straße

Kennen Sie die Walther-Rathenau-Straße in Bergholz-Rehbrücke? Wenn nicht: Fahren Sie einfach von der Arthur-Scheunert-Allee in die Verdistraße, dann ist es gleich die erste Nebenstraße rechts. Die Straße hat Kopfsteinpflaster und Baumbepflanzung; dort stehen beidseitig hübsche Reihenhäuser in Vierer- und Sechsergruppen mit gleichgestalteten Treppenaufgängen und mit schön bepflanzten Vorgärten.
Der Ortsentwicklungsausschuss hat nun mehrheitlich der Gemeindevertretung vorgeschlagen, die bisherige Erhaltungssatzung für diese Straße aufzuheben und eine neue Erhaltungssatzung zu beschließen. Mit der Aufhebung der alten Satzung bin ich vollkommen einverstanden; sie gilt seit 1994 und wurde seitdem ignoriert. Kein Haus entspricht mehr den Vorgaben dieser Satzung, der Verwaltung ist kein einziger Genehmigungsantrag nach dieser Satzung bekannt. Es besteht Einigkeit, dass diese alte Satzung nicht mehr durchgesetzt werden kann.
Ich habe aber gegen eine neue Erhaltungssatzung gestimmt. Die neue Erhaltungssatzung bestimmt, dass Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung der vorhandenen Gebäude sowie die Errichtung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig sind. Dies gilt auch, falls für diese Maßnahmen keine Baugenehmigung erforderlich ist (für Baugenehmigungen ist der Landkreis zuständig; er prüft dann die Erfordernisse der Erhaltungssatzung mit). In diesen Fällen muss der Genehmigungsantrag bei der Gemeinde gestellt werden. Sie prüft, ob die gewünschte bauliche Maßnahme die Gesamtanlage beeinträchtigen würde. Der Ortsentwicklungsausschuss will der Verwaltung hierfür Maßstäbe vorgeben. In 14 Punkten wird dort beispielweise geregelt, wie der Putz auszusehen hat, welche Fassadenfarbe zulässig sind, wie Fenster und Türen gestaltet sein müssen, dass der Anbau von Carports zwischen den Häuserreihen unzulässig ist (obwohl es dort schon welche gibt, die nach der alten Satzung ebenfalls unzulässig waren; wie soll da eine Beseitigung von neuen Carports durchgesetzt werden?), Ziegelfarben und Formen werden festgelegt, Titanzink für die Fallrohre und Rinnen sowie die Größe der Pflastersteine im Eingangsbereich sind festgelegt.
Künftig wären dann nach der Satzung genehmigungspflichtig:
die Neueindeckung des Daches
die Beseitigung eines Carports neben dem Haus,
die Errichtung eines Carports oder eines kleinen Fahrradschuppens neben dem Haus,
der Einbau einer neuen (zum Beispiel einbruchssicheren) Haustür,
die Auswechslung eines Fensters,
der Neuanstrich der Fassade,
das Neuverputzen der Fassade,
die Neupflasterung des Eingangsbereichs,
die Auswechslung der Treppengeländer.
Wir in der SPD-Fraktion halten diese Regelungen für überzogen. Die Eigentümer in der Walther-Rathenau-Straße haben unter Beweis gestellt, dass die Straße auch ohne Regelungen der Gemeinde schön bleibt. Die Häuser gibt es seit Jahrzehnten, ich weiß gar nicht wie lange schon. Jahrzehntelang gab es jedenfalls gar keine Erhaltungssatzung, seit 1994 gab es zwar eine Erhaltungssatzung, die niemand beachtet hat und die meisten nicht kannten – und trotzdem ist die Straße ausgesprochen hübsch geblieben. Es ist einfach nicht nötig, die Eigentümer baulich unter Vollüberwachung zu stellen. Es wird nichts Schlimmes passieren, wenn wir gar nichts regeln: Die Straße ist und bleibt ein Schmuckstück.
Wanderwege an der Nuthe gesperrt – Umsturzgefährdete Pappeln
In der Bürgersprechstunde meldete sich unser Wanderwegewart Dr. Rudi Hommel zu Wort. Er ist unser Streiter für schöne Wanderwege und für sinnvolle Wanderwegeplanung. Ein Glück, dass wir ihn haben! Es ging ihm jetzt um den Wanderweg entlang der Nuthe vom Kanuclubgelände bis nach Drewitz. Dort sollte eigentlich der Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz die Böschungen räumen und mähen und außerdem das Gewässer selbst von Verkrautung befreien. Allerdings sind die Pappeln dort bruch- und umsturzgefährdet. Deshalb hat das Landesamt für Arbeitsschutz Anfang Juli angeordnet, dass eine Gefährdung der Arbeiter ausgeschlossen werden muss. Der Wasser- und Bodenverband hat daraufhin seinen Mitarbeitern das Betreten des Weges und des Uferbereiches verboten. Und der Landkreis hat die Sperrung des Wanderwegs verfügt. Wer für die Fällung der Pappeln zuständig ist, konnte Bauamtsleiter vom Lehn nicht abschließend beantworten. In Betracht kommt das Land, der Kreis, aber auch private Grundstückseigentümer. Die Verwaltung bemüht sich in den nächsten Wochen um Klärung. Hommel mahnte Eile an. „Wenn die Wege nicht benutzt werden“, sagt er, „werden sie zuwachsen und verschwinden.“

Schöne Überraschung am Ortseingang

In den letzten Tagen wurde das bisher mit Graffiti hässlich verunstaltete kleine Gebäude an der Ecke Am Buchhorst/Arthur-Scheunert-Allee von Profis besprayt. Wie schön! Unter Anfragen und Mitteilungen hatte ich gefragt, ob die Verwaltung weiß, wer die erfreuliche Bemalung veranlasst hat. Es ist – so die Auskunft der Verwaltung – die Potsdamer Firma Elektro Niese und Heinrich, der das Gebäude offenbar gehört. Dankeschön!

Kein schöner Anblick: Abbruchreife ehemalige Gaststätte Ebrecht

Ich hatte auch gefragt, ob die Verwaltung eine Idee hat, wie wir auf diesem Grundstück an der Arthur-Scheunert-Allee samt dazu „passender“ Bushaltestelle eine ansprechende Bebauung befördern können. Die Antwort: Gar nicht. Das Grundstück gehört nämlich seit vielen Jahren der Gemeinde und muss renaturiert werden. Es handelt sich um einen Grünausgleich für das Rehgrabengebiet. Noch in den Nachtragshaushalt für 2017 soll nun Geld für den Abbruch des Gebäudes eingestellt werden. Es wird höchste Zeit.