SPD Nuthetal fordert Transparenz bei Auftragsvergaben der Gemeinde
Wettbewerb sichern - Anschein von Vetternwirtschaft vermeiden
Dass auch gewählte Mitglieder der Gemeindevertretung, ihre Angehörigen oder Firmen, bei denen diese angestellt sind, nicht von Aufträgen der Gemeinde ausgeschlossen werden sollten, ist klar. Aber keinesfalls sollten solche Aufträge "verdeckt" oder ohne jegliches wettbewerbliche Verfahren erteilt werden. Und die von einer solchen Auftragsvergabe direkt oder indirekt begünstigten Gemeindevertreter dürfen an einer solchen Vergabeentscheidung wegen Befangenheit nicht beteiligt sein. Diese Regeln müssten eigentlich selbstverständlich sein, denn sonst wäre nicht nur das Ansehen der Gemeindevertretung als neutrales und dem Allgemeinwohl verpflichtetes Gremium gefährdet, auch wäre einer unwirtschaftlichen "Vetternwirtschaft" Tür und Tor geöffnet.
Klare Regeln setzen, Befangenheit offenlegen
Leider sahen das nicht alle Mitglieder des Ortsentwicklungsausschusses so. Zuletzt scheiterte unser Versuch, diese Grundregeln ordnungsgemäßen Wirtschaftens im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses festzuhalten. Anlass war die freihändige Vergabe eines Planungsauftrages der Gemeinde an ein von einem Mitglied des Ausschusses benanntes Unternehmen, wobei auch familiäre Beziehungen in das Unternehmen hinein bestanden.
Antrag der SPD
Die
SPD-Fraktion hat deshalb einen entsprechenden Beschlussvorschlag in die
Gemeindevertretung eingebracht.
Text
des Antrags.
Wir hoffen, dass wir nun bei den Beratungen in der Gemeindevertretung zu einem guten Ergebnis kommen und sind gespannt, wie sich die anderen Parteien bei der nun anstehenden öffentlichen Beratung im Gemeinderat verhalten. So geriert sich die FDP ja stets als die Wahrerin des Wettbewerbs und auch CDU und die GRÜNEN sprechen sich auf anderen politischen Ebenen oft gegen freihändige Vergaben aus und fordern gerne die Einschaltung von "transparency international".
Verschleierungstaktik mit Gegenantrag?
Irritierend ist allerdings, dass CDU und GRÜNE für den Hauptausschuss am 09.02 einen als "Handlungsanweisung" formulierten Gegenantrag eingereicht haben. Dieser scheint das Problem eher zu verschleiern. Oder können Sie diesen in - schlechtem - "Juristendeutsch" verfassten verklausuliertem Text verstehen??
