Unsensible Prinzipienreiterei
Kommentar
Es ist entweder unüberlegt oder unsensibel und stur, wenn eine Verwaltung in einem solchen Schneereichen Winter damit droht, Bußgelder zu verhängen, wenn Anlieger den Schnee auf den Autostraßen (!) nicht wegräumen sollten. Und es ist leider nicht überraschend, dass unser Bürgermeister in diesem Vorgehen "nichts Illegitimes" erkennt und sogar eine "Hilfestellung" für die Bürger sieht (Zeitungsbericht MAZ 16.01.). Das Vorgehen mag formal von der vor einigen Jahren beschlossen Straßenreinigungssatzung gedeckt sein und damit "legal" - aber "legitim" finde ich es nicht, wenn man sogar ältere Bürgerinnen und Bürgern aus Furcht vor Strafe aufgescheucht, die sich nun mit den außergewöhnlichen Schneemassen abmühen, obwohl sie gar kein Auto haben. Dieses Ergebnis ist "illegitim", fast beschämend. Da reicht es nicht aus, dass der Bürgermeister ein wenig zurückrudert und die Bestrafung in der Zeitung "erst einmal für zweitrangig" erklärt. Hier müssen die Gemeindevertreter eindeutig Farbe bekennen und erklären, dass da gar keine Bußgelder verhängt werden sollen!
Aber auch ganz unabhängig von der aktuellen Lage in diesem schneereichen Winter: Die Gemeinde muss überlegen, ob nicht die Straßenreinigungssatzung wieder auf den früheren Rechtsstand geändert werden sollte. Immerhin das hat der Vorsitzende des Ortsentwicklungsausschusses schon angekündigt. Dass Straßenanlieger für die Gehwege vor ihren Häusern verantwortlich sind, wird niemand für falsch halten. Diskussionswürdig ist die die derzeit - übrigens ununterbrochen von morgens früh bis abends durchgehend - verhängte Pflicht aber schon bei Radwegen, die eher dem allgemeinen Verkehr dienen. Erst recht kann man bezweifeln, dass die Autostraßen selbst von den Straßenanliegern geräumt werden müssen. Jedenfalls größere Schneemassen oder außergewöhnliche Verschmutzungen haben doch ernsthaft nichts mit dem Straßenanlieger zu tun. Und ist es wirklich politisch gewollt und gerecht, dass auch ältere und gebrechliche Straßenanlieger nicht durch die steuer- und gebührenzahlende Gemeinschaft entlastet werden?