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Schnappschüsse aus Nuthetal

Nuthetal im neuen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B)

Jahrestagung der SPD Nuthetal am 19./20. März 2010

"Man kann Nuthetal als Gewinnerin der neuen Landesentwicklungsplanes bezeichnen", brachte es Torsten Zado auf den Punkt. Der als Sachverständige geladene Bauamtsleiter der Gemeinde stellte der Versammlung die für unsere Gemeinde maßgeblichen landesplanerischen textlichen und zeichnerischen Festlegungen der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg vor.

So umfasse der "Gestaltungsraum Siedlung", in dem die Entwicklungsmöglichkeiten so wenig beschränkt seien wie in "Zentralen Orten", weite Teile des Gemeindegebiets westlich der Autobahn.

Festlegungskarte LEP B-B großFestlegungskarte_kleinKarte rechts: zeichnerische Festlegung des "Gestaltungsraums Siedlung" (Punkte) für die sog. "Achsengemeinden" Nuthetal und Michendorf - Karte links: Vergrößerung für Nuthetal

Der Landesentwicklungsplan verpflichte die Gemeinde aber nicht, so Zado, die Spielräume auch auszuschöpfen. Ob, in welchem Umfang und wie die Gemeinde von diesen Möglichkeiten Gebrauch mache, sei ihr überlassen. Er rate hier zu einer gründlichen kommunalpolitischen Diskussion. Diese müsse aus fachlicher Sicht breit, nüchtern und offen angelegt sein. Bedacht werden sollte etwa die vorhandene Siedlungs- und Einwohnerstruktur. Aber auch die Attraktivität der Gemeinde durch die gute Verkehrserschließung und die vorhandenen öffentlichen Einrichtungen sei einzubeziehen (Motto: "Stärken stärken"). Immer müsse auch der möglichst konkret abgeschätzte Bedarf von ansässigen und zuziehenden Bauwilligen oder Investoren im Blick behalten werden.

Ein erster Aufschlag dieser Diskussion erfolgte gleich im Anschluss an den Vortrag. Dabei erinnerte der Gemeindevertreter Volker Traberth, der als Vorsitzender der CDU/Grüne-Fraktion der Einladung der SPD gefolgt war, zunächst an den in den 90er-Jahren gescheiterten Versuch zur Ausweisung eines großflächigen Neubaugebietes für einen Investor ("Eosanderstraße"). Anders als seinerzeit nehme er heute gegenüber einer weiteren baulichen Entwicklung der Gemeinde eine eher restriktive Position ein. Keinesfalls solle ohne einen Investor geplant werden. Ohnehin gebe es in der Gemeinde noch zahlreiche Bauflächen, die bebaut werden könnten.

Genau diese These wurde von anderen Versammlungsteilnehmern jedoch bezweifelt, denn die meisten Baulücken seien in den letzten Jahren geschlossen worden. Im Rehgrabengebiet gebe es zwar noch freie Flächen, diese seien aber für Geschosswohnungsbau vorgesehen, wofür es derzeit eben keine Investoren gebe. Weitere größere Geschosswohnungsbauten seien auch nicht das Richtige für den Ortscharakter. "Mit der Waldstadt können und wollen wir baulich nicht konkurrieren", äußerte etwa Robert Beißel.

Dem pflichtete Monika Zeeb, Fraktionsvorsitzende der SPD in der Gemeindevertretung, bei. "Wir sollten die Entwicklungschancen nutzen, aber so, dass wir unsere Stärke als "Ort im Grünen" mit hervorragender Verkehrsanbindung berücksichtigen und ausbauen. Eine weitere Verdichtung des Rehgrabengebiets ist deshalb nicht wünschenswert". Was im Ort allerdings noch fehle, sei seniorengerechtes und betreutes Wohnen für ältere Einwohner.

Andere Redner verwiesen darauf, dass ein Ort, der sich baulich längere Zeit gar nicht entwickle, immer älter werde; Schulen und KiTas seien dann in ihrem Bestand gefährdet, erwerbstätige Steuerzahler würden weniger.

Zwischenfazit der noch nicht abgeschlossenen Diskussion im Ortsverein der SPD: Die Gemeinde solle durchaus über weitere Bauflächen nachdenken. Da für Saarmund und die Dörfer allerdings die Privilegierung des "Gestaltungsraums Siedlung" nicht gelte, gehe es hier ausschließlich um den "Eigenbedarf". Größere Möglichkeiten bestehen nur in Bergholz-Rehbrücke. Im Mittelpunkt der Überlegungen sollten hier Baugebiete für Einzel- oder Doppelhäuser oder für andere lockere Bauformen stehen.


Zitate aus dem LEP B-B

(Auszüge; (G) = Grundsatz; (Z) = Ziel)

Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung

4.1 (G)
Die Siedlungsentwicklung soll vorrangig unter Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotenziale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen...

4.2 (Z)
Neue Siedlungsflächen sind an vorhandene Siedlungsgebiete anzuschließen; die Festlegung gilt nicht innerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung gemäß Plansatz 4.5 (Z) Absatz 1 Nummer 2. ...

...

4.5 (Z)
(1) Die Entwicklung von Siedlungsflächen, in denen auch Wohnnutzungen zulässig sein sollen (Wohnsiedlungsflächen), ist möglich

  1. in Zentralen Orten ohne Gestaltungsraum Siedlung,

  2. im in der Festlegungskarte 1 festgelegten Gestaltungsraum Siedlung,

  3. in Nicht-Zentralen Orten durch Innenentwicklung sowie im Rahmen der zusätzlichen Entwicklungsoption,

  4. innerhalb von Gemeinden mit einem festgelegten Gestaltungsraum Siedlung in Siedlungsbereichen außerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung durch Innenentwicklung sowie im Rahmen der zusätzlichen Entwicklungsoption dieser Siedlungsbereiche.

(2) Die zusätzliche Entwicklungsoption nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 wird mit 0,5 Hektar pro 1 000 Einwohner (Stand 31. Dezember 2008) für einen Zeitraum von zehn Jahren für zusätzliche Wohnsiedlungsflächen festgelegt.

 

Begründung

Zu 4.5 (Z)

Der in Absatz 1 festgelegte raumordnerische Steuerungsansatz bezüglich der Entwicklung der Wohnsiedlungsflächen stellt die Konzentration der Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten nach Nummer 1 und im Gestaltungsraum Siedlung nach Nummer 2 bei gleichzeitiger Beschränkung im übrigen Raum in den Mittelpunkt. ...

...

In den Berlin fernen Teilen des gemeinsamen Planungsraumes ist in Folge des demografischen Wandels und in Nachwirkung der Abwanderungsprozesse aus den 1990er Jahren mit einem weiteren Rückgang der Einwohnerzahlen zu rechnen. Um dennoch leistungsfähige Strukturen insbesondere mit Blick auf die Sicherung der Daseinsvorsorge zu halten, muss eine räumliche Bündelung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge einerseits und der Siedlungsentwicklung andererseits angestrebt werden. Diesem Ziel dient die mit dem Absatz 1 verfolgte raumordnerische Konzentration der Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen auf die Zentralen Orte und den Gestaltungsraum Siedlung. In den Zentralen Orten und im festgelegten Gestaltungsraum Siedlung ist eine quantitativ unbeschränkte Entwicklung der Wohnsiedlungsflächen, in Nicht-Zentralen Orten und den unter Nummer 4 benannten Siedlungsbereichen nur in begrenztem Umfang (vgl. Festlegung und Begründung Absatz 2) möglich.

...

Das prägende Grundprinzip für die räumliche Ausrichtung der Entwicklung der Wohnsiedlungsflächen orientiert sich dabei an der historisch vorgeprägten Siedlungsstruktur in diesem Raum (Siedlungsstern). Mit den Festlegungen des Plansatzes 4.5 (Z) Absatz 1 Nummer 2 erfolgt eine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die beiden Kerne Berlin und Potsdam einschließlich benachbarter Bereiche im siedlungsstrukturellen Zusammenhang und auf Räume entlang radial verlaufender Schienenstränge im Umland. ...

Als Instrument zur Konzentration der Entwicklung der Wohnsiedlungsflächen auf geeignete Räume wird der Gestaltungsraum Siedlung definiert. Dieser Gestaltungsraum Siedlung umfasst Teile des Kernraumes Berlin und Potsdam sowie Teile der Gemeinden, die entlang der leistungsfähigen SPNV-Radialen liegen....

Von diesem Kernraum ausgehend sind dann die leistungsfähigen Radialen (Achsen) und die auf diesen Radialen liegenden Gemeinden zu bestimmen, innerhalb derer in einem weiteren Schritt der Gestaltungsraum Siedlung zu definieren ist.

Im Ergebnis sind folgende Gemeinden als sogenannte Achsengemeinden zu klassifizieren:

Achse A  

...

...  

Achse H  

Nuthetal, Michendorf

...  

...

Nachdem Kernraum und Achsen definiert sind, bedarf es der konkreten Abgrenzung des Gestaltungsraumes Siedlung. Dafür werden folgende Kriterien herangezogen:

Der nach diesen Kriterien entwickelte Gestaltungsraum Siedlung ist in der Festlegungskarte 1 festgelegt. Innerhalb dieses Gestaltungsraumes Siedlung soll sich die Entwicklung der Wohnsiedlungsflächen über den Eigenbedarf der Gemeinde hinaus vorrangig vollziehen.

Die Kommunen haben zur Binnendifferenzierung dieses Gestaltungsraumes Siedlung große Spielräume. So kann die konkrete räumliche Ausgestaltung der Außenkanten des Gestaltungsraumes Siedlung durch nachfolgende Planungsebenen maßstabsgerecht konkretisiert werden. Auch innerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung ist dem fachrechtlich gebotenen Freiraumerhalt Rechnung zu tragen. Insoweit umfasst der Gestaltungsraum Siedlung Räume, in denen auf der Ebene der Landesplanung eine Siedlungsentwicklung grundsätzlich ermöglicht wird. ...

...

Als Nachverdichtungspotenziale im Rahmen der Innenentwicklung im Sinne von Plansatz 4.5 (Z) Absatz 1 Nummer 3 und 4 stehen den Gemeinden als nicht auf das zusätzliche Entwicklungspotenzial anrechenbare Flächen zur Verfügung. Dies sind Flächen

Das zusätzliche Entwicklungspotenzial steht den Gemeinden insbesondere dann zur Verfügung, wenn der Eigenbedarf der Gemeinde im Rahmen der vorrangig zu betreibenden Innenentwicklung (vgl. hierzu auch Plansatz 4.1 (G)) nicht abgedeckt werden kann. ...

...

Für einen Zeitraum von zehn Jahren sind bei einem rechnerischen Bedarf von 1 bis 1,5 Wohneinheiten pro 1 000 Einwohner pro Jahr 10 bis 15 Wohneinheiten als Eigenbedarf anzunehmen. Bei einer Siedlungsdichte von 15 Wohneinheiten pro Hektar resultiert aus dem Eigenbedarf einer Gemeinde ein Flächenbedarf von rund einem Hektar pro 1 000 Einwohner innerhalb von zehn Jahren. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Nachverdichtungspotenziale der Innenentwicklung ist die hälftige Bereitstellung von Flächen für den Eigenbedarf (0,5 Hektar pro 1 000 Einwohner, bezogen auf den Einwohnerstand vom 31. Dezember 2008) für den gegebenenfalls noch zu befriedigenden Erweiterungs-, Ersatz- und eventuell noch vorhandenen Nachholbedarf als zusätzliche Entwicklungsoption angemessen, da grundsätzlich von der Möglichkeit der bedarfsgerechten Flächenbereitstellung im Rahmen der Innenentwicklung ausgegangen werden kann.

In den Gemeinden, die Anteil am Gestaltungsraum Siedlung haben, beziehen sich zusätzliche Eigenentwicklungspotenziale auf die Zahl der Einwohner im jeweiligen Siedlungsbereich außerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung. Die Gemeinden haben mit den Bauleitplänen, die sich auf das zusätzliche Entwicklungspotenzial beziehen, den Nachweis zu erbringen, dass der Wert von 0,5 Hektar pro 1 000 Einwohner eingehalten wird.


Hier finden Sie den gesamten Text des aktuellen Landesentwicklungsplans