Ortsbeirat 07. September 2017

Monika Zeeb berichtet aus dem Ortsbeirat Bergholz-Rehbrücke am 07.09.2017

Neue Art der Bürgerbeteiligung: Künftig können die Ortsbeiräte Einwohnerbefragungen durchführen

Die Gemeinden haben in Brandenburg einen gewissen Spielraum, wie sie ihre Einwohner bei kommunalen Entscheidungen beteiligen wollen. In der Kommunalverfassung sind der Einwohnerantrag, das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid geregelt. Die Gemeinden können aber mehr tun und dies in sogenannten Einwohnerbeteiligungssatzungen regeln. Dort steht bei uns bisher, dass die Gemeindevertretung und ihre Ausschüsse immer zu Beginn der Sitzung eine Bürgersprechstunde durchführen. Außerdem kann die Bürgermeisterin zu Bürgerversammlungen einladen.

Im letzten Jahr haben wir ohne irgendeine Regelung eine Bürgerbefragung in Tremsdorf durchgeführt. Es ging um die alte Schule, die dort vom Tremsdorfer Ortsverein renoviert und zu einem vielgenutzten Bürgertreff wurde. Trotzdem gab es in der Verwaltung und in der Gemeindevertretung starke Bestrebungen, das Haus zu verkaufen und den Treffpunkt zu verlegen. Schließlich wollte der Tremsdorfer Ortsbeirat dazu eine Einwohnerbefragung in Tremsdorf durchführen. Das wurde so in der Gemeindevertretung auch beschlossen. Dann aber ging der Streit los. Wer darf die Fragen formulieren? Die Gemeindevertretung hat immer wieder die vom Tremsdorfer Ortsbeirat beschlossenen Fragen zurückgewiesen und am Ende selbst die Fragen formuliert. Das ganze Verfahren war gegenüber dem Tremsdorfer Ortsbeirat ziemlich unfreundlich. Am Ausgang der Befragung hat der langwierige Fragenstreit übrigens nichts geändert: Die Tremsdorfer haben sich ganz klar für den Erhalt der alten Schule als Treffpunkt ausgesprochen – und zum Glück wird das jetzt auch so geschehen.

Diese Geschichte war der Anlass für unseren Antrag zur Ergänzung der Einwohnerbeteiligungssatzung. Dort soll jetzt klipp und klar geregelt werden, dass die Ortsbeiräte für ihren Ortsteil eine Einwohnerbefragung initiieren können und dass sie selbst die Fragen formulieren. Das soll jetzt ein neues Instrument besonders für die kleinen Dörfer sein, ihren Anliegen Gewicht und Gehör zu verschaffen. Beraten haben wir darüber lange. Zu Einzelheiten der Regelung kamen viele Anregungen von der Verwaltung, vom Finanzausschuss und von der Fraktion Bürger für Nuthetal. Die haben wir in einem Änderungsantrag aufgegriffen. Jetzt hat der Ortsbeirat Bergholz-Rehbrücke diesem geänderten Antrag einstimmig zugestimmt. Damit wird das neue Instrument der Einwohnerbefragung voraussichtlich auch in der Gemeindevertretung eine Mehrheit finden.

Spielstraße Am Kurzen End

Hauptthema des Abends war eindeutig die Spielstraße. Der kleine Sitzungsraum im Mehrgenerationenhaus war vollbesetzt mit Anwohnern aus dem Kurzen End; wir mussten alle verfügbaren Stühle zusammensammeln. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Der SPD-Antrag auf Aufhebung des Spielstraßenbeschlusses wurde abgelehnt (1 ja, 3 nein); der Antrag der Fraktion Bürger für Nuthetal auf sofortige Durchsetzung des Spielstraßenbeschlusses wurde angenommen (3 ja, 1 nein). Alle Anträge gehen jetzt noch in die Gemeindevertretung zur endgültigen Beschlussfassung.

Ich kann das nicht nachvollziehen. Als wir den Beschluss fassten, dachten wir, die Mehrheit der Anwohner will diese Spielstraße. Und wir gingen davon aus, dass es in Bergholz abgesehen vom Schulhof keinen Spielplatz gibt. Beides hat sich geändert. Vor allem: Die Diskussion in der Bürgersprechstunde hat nach meiner Meinung ganz klar gezeigt, dass es zwar unterschiedliche Meinungen gibt, dass aber die Anwohner am liebsten eine von allen gemeinsam getragene Lösung finden würden.

Wenn ich es richtig verstanden habe, fänden zum Beispiel die meisten eine Schwelle an der Einfahrt zum Kurzen End eine gute Maßnahme zur Verkehrsberuhigung. Dies hätten die Anwohner auch schon vorgeschlagen. Bauamtsleiter Rainer vom Lehn erklärte, die Verwaltung habe diese Idee abgelehnt, weil sich die Gemeindevertretung schon in den neunziger Jahren gegen solche Lösungen positioniert habe. Nicht so überzeugend… Wenig sinnvoll ist auch, dass der Bauamtsleiter offenbar die Kennzeichnung der Stellplätze im Kurzen End bereits ausgeschrieben hat und das möglichst schnell durchziehen will. Er wusste aber gar nicht, ob die jetzigen (ganz schwachen Kennzeichnungen) überhaupt jemals von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurden. Er hat einen Plan auf den Tisch gelegt vom November 1992, aus dem sich angeblich die angeordneten Parkplatzkennzeichnungen ergeben würden. Er hat außerdem behauptet, dieser Plan sei Bestandteil des Bebauungsplans Am Kurzen End. Das ist aber nicht der Fall. Den Bebauungsplan Am Kurzen End hat die Gemeindevertretung Bergholz-Rehbrücke am 26. Februar 1992 beschlossen. Er wurde nie geändert. Zuständig ist für verkehrsrechtliche Anordnungen außerdem das Landratsamt, nicht die Gemeinde. Außerdem bedeuten Parkkennzeichnungen in normalen Straßen (die Nutzung gekennzeichneter Flächen darf nicht behindert werden, Parken außerhalb dieser Flächen ist aber normal möglich) etwas anderes als in Spielstraßen (Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen verboten). Wenn also eine Spielstraße ausgeschildert wird, muss die Kennzeichnung von Parkflächen sowieso neu angeordnet werden.

Superärgerlich: Im Vorfeld dieser Sitzung haben der Ortsbeirat, der Ortsentwicklungsausschuss und der Hauptausschuss immer wieder darauf hingewiesen, dass uns zur Ortsbeiratssitzung der Bericht von der Feuerwehrbefahrung sowie das Gutachten eines Straßenplaners zu den möglichen Parkplätzen vorliegen sollte. Das hat uns der Bauamtsleiter auch zugesagt. Nichts lag vor. Stattdessen werden irgendwelche Pläne aus den Schubladen des Amtes vorgelegt, von denen uns der Bauamtsleiter gar nicht sagen kann, was sie für eine Funktion haben. Ich ärgere mich jetzt noch darüber. Um diese Fragen geht es doch! Der Bauamtsleiter hat uns dann immerhin aus dem Protokoll über die Feuerwehrbefahrung vorgelesen; das Gutachten des Verkehrsplaners habe aber wegen der „Vektorisierung der Schleppkurvenberechnung“ noch nicht fertiggestellt werden können. Was soll das? Wir brauchen als Gemeindevertreter diese Unterlagen. Auch die Anwohner sollten sich damit auseinandersetzen können.

Mein Fazit: Alle Gutachten und Unterlagen müssen offengelegt werden. Sinnvoll wäre ein moderiertes Gespräch zwischen den Anwohnern. Ich bin überzeugt, dass es Lösungen gibt, mit denen (fast) alle leben können. Darauf sollten wir alle hinwirken.

Meine Kollegin in der Gemeindevertretung Katrin Krumrey und ich laden jedenfalls alle Anwohner im Kurzen End vor der nächsten Gemeindevertretung zu einem Gespräch ein. Beide Seiten sollen Gehör finden und wir wollen das Gespräch auch sachlich ordnen. (Die Veranstaltung fand am Montag, 18.9., 19 Uhr im Mehrgenerationenhaus statt.)