Politik 2021

Informationen über unsere aktuelle Arbeit im Jahr 2021


Antrag Kita- und Hortbeiträge

Seit Mitte Dezember 2020 empfiehlt die Landesregierung den Eltern, Ihre Kinder wenn immer möglich zu Hause zu betreuen, auch wenn die Betreuungseinrichtungen geöffnet sind. Für diese Eltern haben wir eine Intitiative ergriffen.

SPD/AiV beantragt Entlastung von Eltern bei den Beiträgen und Essensgeldern für KiTA und Hort

Eltern wird mit Schul- und Hortschließungen sehr viel abverlangt. Neben dem eigenen Homeoffice beschulen und betreuen sie ihrer Kinder z. T. vollständig allein zu Hause. Darüber hinaus gibt es glücklicherweise viele Eltern, die dem Aufruf der Landesregierung folgen und ihre Kitakinder freiwillig zu Hause betreuen.

Auch wenn es keine gesetzliche Grundlage gibt, nach der nun Kitaelternbeiträge oder Essengeld entfallen, sollte dieser besonderen Situation Rechnung getragen werden und Familien deutlich signalisiert werden, dass wir als Kommune dieses Engagement sehen und außerordentlich dankbar dafür sind. Familien leisten hier einen großen Beitrag zur dauerhaften Eindämmung der Pandemie.

Die SPD-AiV-Fraktion hat deshalb zur Gemeindevertretersitzung am 19. Januar 2021 folgenden Antrag gestellt:

Reduzierung der Elternbeiträge/Essengelder für Kita, Hort, Integrierter Kindertagesbetreuung (IKTB) und Tagespflegestellen

Die Gemeindevertretung Nuthetal möge beschließen:

    • Die Beiträge nach der Kostenbeitragssatzung für die Betreuung von Kindern entfallen anteilig für jene Familien, die mindestens vier Wochen ihre Kinder vollständig zu Hause betreuen, weil die Einrichtung entweder geschlossen ist oder weil die Eltern pandemiebedingt ihre Kinder freiwillig zu Hause behalten.
    • Die Erhebung von Essensgeldern erfolgt abweichend von der Essensgeldsatzung tagesgenau nach genutzter Leistung.
    • Familien, die die Kinderbetreuungseinrichtungen und Tagespflegestellen nur zeitweise in Anspruch nehmen, können eine entsprechende Herabsetzung ihres Kostenbeitrags beantragen.
    • Diese Regelungen gelten rückwirkend ab 16.12.2020 und so lange, bis die Kinder wieder im Regelbetrieb betreut werden können und sollen.